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Ein umfassender NIS2-Compliance-Fahrplan für OT-Betreiber

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NIS2-Konformität
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Prayukth KV

28. Juli 2025

Ein umfassender NIS2-Compliance-Fahrplan für OT-Betreiber

Die fortlaufenden Bemühungen zur digitalen Transformation, die von OT-Betreibern durchgeführt werden, haben die Angriffsfläche für Cyber-Bedrohungen vergrößert und die kritische Infrastruktur einem noch nie dagewesenen Risiko ausgesetzt. Als Reaktion auf dieses sich verschärfende regionale und globale Sicherheitsbedrohungsumfeld hat die Europäische Union die NIS2-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2022/2555) erlassen, einen robusten Rechtsrahmen, der darauf ausgelegt ist, die Cyber-Sicherheit in der Union erheblich zu stärken.

Für Betreiber der Operational Technology (OT) stellt NIS2 einen grundlegenden Wandel darin dar, wie Cyber-Sicherheit angegangen, verwaltet und durchgesetzt wird. Über seinen Vorgänger NIS1 hinausgehender Anwendungsbereich, tiefere Verantwortlichkeit und verbindlichere Sicherheitsmaßnahmen werden eingeführt, insbesondere in Sektoren, die von entscheidender Bedeutung für unser gesellschaftliches und wirtschaftliches Gefüge sind.

In diesem Blog-Beitrag möchten wir einen umfassenden Fahrplan zur NIS2-Compliance teilen, um ein detailliertes Verständnis seiner Auswirkungen auf OT-Umgebungen zu vermitteln und eine praktische Checkliste bereitzustellen, die Betreibern hilft, diesen entscheidenden Weg zu navigieren. Dieser Artikel basiert auf unseren vielfältigen Erfahrungen mit der NIS2-Compliance in allen Arten von OT-Betreibern und Anlagenbesitzern.

Warum OT-Sicherheit wichtig ist

Die ursprüngliche NIS-Richtlinie stellte einen bahnbrechenden Schritt dar, wies jedoch Einschränkungen auf, insbesondere im Umfang und in den unterschiedlichen Transpositionsniveaus der Mitgliedstaaten. NIS2 adressiert diese Schwächen direkt:

· Erweiteter Anwendungsbereich: NIS2 erweitert das Netz erheblich und bringt viele weitere Organisationen unter seine Aufsicht. Dazu gehören eine breitere Palette von "wesentlichen" und "wichtigen" Einrichtungen, die nicht nur traditionelle kritische Infrastrukturen, sondern auch Bereiche wie Fertigung, digitale Anbieter, Abfallwirtschaft und sogar bestimmte öffentliche Verwaltungen umfassen. Für OT-Betreiber bedeutet dies eine höhere Wahrscheinlichkeit, direkt betroffen zu sein, selbst wenn sie nicht ausdrücklich von NIS1 erfasst wurden.

· Sektorübergreifender Ansatz: Die Richtlinie entfernt sich von einer starren Unterscheidung zwischen "Betreibern wesentlicher Dienste" und "Anbietern digitaler Dienste" und nimmt eine umfassendere "Größen-Cap"-Regelung mit Ausnahmen für kritische Einrichtungen ein, unabhängig von ihrer Größe. Dies stellt sicher, dass auch kleinere, aber ebenso wichtige OT-Akteure in die Compliance einbezogen werden.

· Verschärfte Sicherheitsanforderungen: NIS2 führt verbindlichere und strengere Maßnahmen zum Risikomanagement der Cyber-Sicherheit ein. Es wird über "angemessen und verhältnismäßig" hinausgegangen, um spezifische Basisschutzmaßnahmen zu vorschreiben, die Organisationen zu einem proaktiveren und ganzheitlichen Ansatz zur Cyber-Sicherheit zwingen.

· Verbesserte Vorfallberichterstattung: Die Berichtspflichten sind detaillierter und zeitkritischer. OT-Vorfälle, angesichts ihres Potenzials für weitreichende Störungen, fallen direkt in diesen verstärkten Rahmen, der schnelle Erkennung und Meldung erfordert.

· Versorgungskettensicherheit: Ein wesentlicher Fokus von NIS2 liegt auf der Versorgungskettensicherheit, da erkannt wird, dass ein Kompromiss bei einem Drittanbieter weitreichende Auswirkungen haben kann. Dies betrifft direkt das OT, wo ein komplexes Netz von Lieferanten Hardware, Software und Dienstleistungen bereitstellt, die für industrielle Abläufe entscheidend sind.

· Erhöhte Verantwortlichkeit und Strafen: NIS2 führt robustere Durchsetzungsmechanismen ein, einschließlich erheblicher Verwaltungsgelder (bis zu 10 Millionen € oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes für wesentliche Einrichtungen und 7 Millionen € oder 1,4 % für wichtige Einrichtungen) und insbesondere persönliche Haftung für das Management im Falle grober Fahrlässigkeit. Dies erhebt Cyber-Sicherheit von einem IT-Thema zu einem Vorstandssitzungs-Imperativ.

Für OT-Betreiber bedeuten diese Änderungen ein tiefgreifendes Bedürfnis, ihre aktuelle Cyber-Sicherheitslage neu zu bewerten, nicht nur für IT-Netzwerke, sondern vor allem für ihre industriellen Steuerungssysteme (ICS), SCADA-Systeme und andere operationstechnische Einrichtungen. Die Konvergenz von IT und OT bringt zwar Vorteile, birgt jedoch auch neue Schwachstellen, die NIS2 anspricht.

Der NIS2-Compliance-Fahrplan: Eine strategische Reise für OT-Betreiber

Die Erreichung von NIS2-Compliance für OT-Umgebungen ist eine facettenreiche Reise, die strategische Planung, engagierte Ressourcen und einen kulturellen Wechsel zu Sicherheit-by-Design erfordert. Hier ist ein umfassender Fahrplan:

Phase 1: Bewertung und Abgrenzung (Jetzt bis Q4 2025 - Transposition durch die Mitgliedstaaten war im Oktober 2024, aber viele haben es nicht geschafft. Erwarten Sie eine Verstärkung der Durchsetzung bis 2025.)

Die Anfangsphase besteht darin zu verstehen, wo Sie stehen und was getan werden muss.

· Bestimmung der Anwendbarkeit:

· Sind Sie betroffen? Dies ist die grundlegende Frage. Ziehen Sie rechtlichen Rat und nationale Behörden zurate, um festzustellen, ob Ihre Organisation unter die Kategorien "wesentliche" oder "wichtige" Einrichtungen fällt, wie sie von NIS2 und Ihren nationalen Transpositionsgesetzen definiert sind. Sie müssen besonderes Augenmerk auf Anhang I (hochgradig kritische Sektoren) und Anhang II (andere kritische Sektoren) legen sowie auf spezifische Kriterien, wie der einzige Anbieter eines kritischen Dienstes zu sein.

· Welche Geschäftseinheiten sind betroffen? Identifizieren Sie alle Betriebsbereiche, Prozesse und Anlagen, die unter den Geltungsbereich der Richtlinie fallen, insbesondere die mit OT zu tun haben.

· Führen Sie eine umfassende IT/OT-Lückenanalyse durch:

· Bewertungsstatus: Bewerten Sie Ihre bestehende Cyber-Sicherheit im Vergleich zu den spezifischen Anforderungen von NIS2. Hier ist ein detailliertes Verständnis Ihrer IT- und OT-Umgebungen entscheidend.

· Lücken identifizieren: Ermitteln Sie Bereiche, in denen Ihre aktuellen Kontrollen, Richtlinien und Verfahren nicht den Vorgaben von NIS2 entsprechen, insbesondere mit Blick auf die einzigartigen Herausforderungen von OT (z. B. Legacy-Systeme, Echtzeit-Beschränkungen, air-gapped Netzwerke, proprietäre Protokolle).

· Bestandsaufnahme und Kritikalitätszuordnung:

· Umfassende Asset-Entdeckung: Erstellen Sie ein detailliertes, aktuelles Inventar aller IT- und, insbesondere, OT-Anlagen (PLCs, RTUs, DCS, HMIs, Sensoren, Aktuatoren, Netzwerkeinrichtungen, industrielle Arbeitsstationen usw.). Geben Sie Details wie Anbieter, Modell, Firmwareversion, Standort und Konnektivität an.

· Kritikalitätsbewertung: Ordnen Sie jeder Anlage die kritischen Funktionen und Dienstleistungen zu, die sie unterstützt. Verstehen Sie die möglichen Auswirkungen (Sicherheit, Umwelt, Finanzen, Reputation), wenn diese Anlage oder ihr zugehöriger Dienst kompromittiert wird. Dies wird Ihre Risikobewertungen und die erforderlichen Sicherheitsniveaus direkt beeinflussen.

· Aufbau von Cyber-Sicherheits-Governance:

· Rollen und Verantwortlichkeiten definieren: Definieren Sie klar die Cyber-Sicherheits-Rollen und Verantwortlichkeiten von der Vorstandsebene bis zu den OT-Ingenieuren. Managementverantwortlichkeit ist ein Eckpfeiler von NIS2.

· Sicherstellung der Unterstützung durch die Geschäftsführung: Sorgen Sie dafür, dass das obere Management seine rechtlichen Verpflichtungen versteht und die notwendigen Ressourcen und Unterstützung für Compliance-Initiativen bereitstellt. Erwägen Sie Schulungen für Vorstandsmitglieder zu Cyber-Sicherheitsrisiken.

Phase 2: Risikomanagement und Umsetzung von Kontrollen (Q1 2026 - Q4 2026)

Diese Phase konzentriert sich auf die Schließung identifizierter Lücken und die Umsetzung der erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen.

· Entwicklung eines robusten Risikomanagement-Frameworks:

· Regelmäßige Risikobewertungen: Implementieren Sie einen kontinuierlichen Prozess zur Identifizierung, Bewertung und Priorisierung von Cyber-Sicherheitsrisiken in IT- und OT-Umgebungen. Nutzen Sie Standards wie IEC 62443-3-2 für OT-spezifische Risikobewertungen.

· Risikobehandlungspläne: Entwickeln und implementieren Sie Pläne zur Abschwächung identifizierter Risiken mit Fokus auf technische, organisatorische und prozedurale Kontrollen.

· Implementierung obligatorischer Sicherheitsmaßnahmen (Artikel 21):

· Vorfallbearbeitung: Erstellen Sie umfassende Vorfallreaktionspläne, die auf OT zugeschnitten sind, einschließlich Erkennung, Analyse, Eindämmung, Beseitigung, Wiederherstellung und Überprüfung nach dem Vorfall. Diese müssen die strengen Berichtrichtlinien von NIS2 erfüllen.

· Versorgungskettensicherheit: Implementieren Sie robuste Prozesse zum Management von Cyber-Sicherheitsrisiken durch Drittanbieter und Dienstleister. Dies schließt Vertragsklauseln, regelmäßige Audits und die Definition von Sicherheitsanforderungen für beschaffte Komponenten ein.

· Netzwerk- und Informationssystemsicherheit: Implementieren Sie Kontrollen wie Netzwerksegmentierung (insbesondere IT/OT-Trennung), robuste Firewalls, Intrusionsschutzsysteme und sichere Konfigurationen.

· Zugriffskontrolle und Identitätsmanagement: Implementieren Sie starke Zugriffskontrollen, einschließlich Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA) für den Fernzugriff auf OT, rollenbasierte Zugriffskontrolle (RBAC) und Lösungen für das privilegierte Zugriffsmanagement (PAM).

· Schwachstellenmanagement: Etablieren Sie Prozesse zur Identifizierung, Bewertung und Behebung von Schwachstellen in IT und OT-Systemen, einschließlich Patching (sofern für OT machbar), Konfigurationsmanagement und Schwachstellen-Scanning (passiv für OT).

· Geschäftsfortführung und Krisenmanagement: Entwickeln und testen Sie umfassende Geschäftsfortführungs- und Katastrophenmanagementpläne, die speziell auf Cyber-Vorfälle abzielen, die OT betreffen. Beziehen Sie Backup- und Wiederherstellungsverfahren für kritische OT-Daten und -Konfigurationen ein.

· Sicherheit durch Design/Standard: Integrieren Sie Cyber-Sicherheitsüberlegungen in den gesamten Lebenszyklus von OT-Systemen, von Design und Beschaffung bis hin zu Einsatz und Außerbetriebnahme.

· Verwendung von Kryptographie und Verschlüsselung: Implementieren Sie Verschlüsselung, wo angemessen und machbar, für Daten im Transit und Ruhe, unter Berücksichtigung der OT-spezifischen Einschränkungen.

· Sicherheit der Humanressourcen: Führen Sie Richtlinien für Mitarbeiterschulungsprogramme (einschließlich Social Engineering und Phishing, die spezifisch für OT sind), Zugriffsmanagement (Onboarding/Offboarding) und eine robuste Sicherheitskultur ein.

· Einrichtung von Vorfallberichtsmechanismen:

· Definition eines "signifikanten Vorfalls": Verstehen Sie die Kriterien von NIS2 für einen "signifikanten Vorfall" (z. B. verursacht erhebliche Betriebsunterbrechungen oder finanzielle Verluste, wirkt sich auf andere Personen aus).

· Meldeverfahren: Entwickeln Sie klare, effiziente Verfahren zur Meldung von Vorfällen an Ihr nationales CSIRT oder die zuständige Behörde innerhalb der vorgeschriebenen Zeitrahmen (24-Stunden-Frühwarnung, 72-Stunden-Incident-Notification, einmonatiger Abschlussbericht).

· Kommunikationskanäle: Etablieren Sie sichere und resiliente Kommunikationskanäle für die Vorfallsberichterstattung, insbesondere bei grenzüberschreitenden oder sektorübergreifenden Vorfällen.

Phase 3: Operationalisierung, Überwachung und kontinuierliche Verbesserung (Q1 2027 und darüber hinaus)

Compliance ist kein einmaliges Ereignis, sondern ein fortlaufender Prozess.

· Kontinuierliche Überwachung und Erkennung:

· Implementieren Sie Sicherheitsüberwachungslösungen für Ihre OT-Netzwerke, um Anomalien, unbefugten Zugriff und potenzielle Cyber-Bedrohungen in Echtzeit zu erkennen. Das könnte passive Überwachungswerkzeuge beinhalten, um sensible OT-Systeme nicht zu beeinträchtigen.

· Etablieren Sie Security Operations Center (SOC)-Fähigkeiten (intern oder extern) mit OT-spezifischer Expertise.

· Regelmäßige Tests und Audits:

· Führen Sie regelmäßige interne und schließlich externe Audits durch, um die NIS2-Compliance zu überprüfen.

· Führen Sie Penetrationstests (vorsichtig, in isolierten OT-Umgebungen oder Replikaten) und Schwachstellenbewertungen durch, um Schwachstellen zu identifizieren.

· Führen Sie Tabletop-Übungen und simulierte Vorfallsreaktionsübungen durch, die IT, OT und Managementteams einbeziehen.

· Schulung und Bewusstsein:

· Bieten Sie fortlaufende, maßgeschneiderte Cyber-Sicherheitsschulungen für alle Mitarbeiter an, insbesondere für diejenigen, die in OT-Betrieben tätig sind, und decken Sie grundlegende Cyberhygiene, Social Engineering und Vorfallsberichterstattung ab.

· Sorgen Sie dafür, dass das Management spezifische Schulungen zu ihren Cyber-Sicherheitsverantwortlichkeiten gemäß NIS2 erhält.

· Dokumentation und Aufzeichnung:

· Pflegen Sie akkurate Dokumentationen aller Cyber-Sicherheitsrichtlinien, -verfahren, Risikobewertungen, Vorfallsberichte, Schulungsunterlagen und implementierten Kontrollen. Dies wird entscheidend sein, um die Compliance während der Audits nachzuweisen.

· informiert bleiben und anpassen:

· Überwachen Sie kontinuierlich Updates zur NIS2-Richtlinie, nationale Transpositionen und das sich entwickelnde Bedrohungsumfeld.

· Überprüfen und aktualisieren Sie regelmäßig Ihre Cyber-Sicherheitsstrategie, um sich an neue Bedrohungen, Technologien und geschäftliche Anforderungen anzupassen.

Schauen wir uns nun die NIS2-Checkliste für OT-Betreiber an.

Checkliste für OT-Betreiber zur NIS2-Compliance

Diese Checkliste bietet einen detaillierten Überblick über die technischen und organisatorischen Maßnahmen, die OT-Betreiber in Betracht ziehen sollten.

A. Governance und Risikomanagement

· NIS2 Scope-Bewertung: Haben Sie formal festgelegt, ob Ihre Organisation eine "wesentliche" oder "wichtige" Einrichtung gemäß NIS2 (und nationalem Recht) ist?

· Verantwortung des Vorstands/Managements: Ist der Vorstand/das obere Management formell über Cyber-Sicherheitsrisiken und -maßnahmen informiert und verantwortlich? Haben sie eine entsprechende Schulung erhalten?

· Cyber-Sicherheits-Governance-Rahmenwerk: Gibt es eine definierte Governance-Struktur für IT- und OT-Cyber-Sicherheit, einschließlich klarer Rollen, Verantwortlichkeiten und Berichtslinien?

· Risikomanagementprozess: Existiert ein formaler, dokumentierter Cyber-Sicherheits-Risikomanagementprozess für OT, der sich an Standards wie IEC 62443-3-2 orientiert?

· Regelmäßige Risikobewertungen: Werden regelmäßige (z. B. jährliche) und Ad-hoc-Risikobewertungen (z. B. nach wesentlichen Änderungen) für OT-Umgebungen durchgeführt?

· Risikobehandlungspläne: Sind identifizierte Risiken mit entsprechenden Minderungs- oder Behebungsplänen dokumentiert, und ist deren Überwachung sichergestellt?

· Geschäftsfortführungs- und Katastrophenpläne (BCDR): Sind BCDR-Pläne vorhanden und werden regelmäßig getestet, speziell unter Berücksichtigung von Cyber-Vorfällen, die OT betreffen?

· Krisenmanagement-Team: Ist ein spezielles Krisenmanagement-Team eingerichtet, mit klaren Rollen für OT-Cyber-Sicherheitsvorfälle?

B. Asset-Management und Konfigurationssicherheit

· Umfassendes Asset-Inventar (IT und OT): Haben Sie ein detailliertes, aktuelles Inventar aller Hardware-, Software- und Firmware-Komponenten in Ihrer OT-Umgebung? Dies sollte lösungsbasiert sein und nicht auf einer Tabelle beruhen.

· Kritikalitätszuordnung: Sind alle OT-Anlagen und ihre zugehörigen Dienste formal nach Kritikalität und potenziellem Einfluss klassifiziert?

· Konfigurationsmanagement: Sind Basiskonfigurationen für alle OT-Geräte und Systeme definiert und durchgesetzt?

· Erkennung unautorisierter Änderungen: Gibt es Mechanismen, um unautorisierte Änderungen an OT-Konfigurationen zu erkennen?

· Schwachstellenmanagement (OT-spezifisch): Existiert ein Prozess zur Identifizierung, Bewertung und (wo sicher und machbar) Behebung von Schwachstellen in OT-Systemen?

· Patch-Management (OT-gerecht): Gibt es einen kontrollierten Prozess zur Anwendung von Patches auf OT-Systeme, mit sorgfältigem Testen in nicht-produktiven Umgebungen zuerst? (Unter Berücksichtigung der OT-Beschränkungen auf Patching).

· Integrität von Software und Hardware: Gibt es Maßnahmen zur Gewährleistung der Integrität der in OT verwendeten Software und Hardware (z. B. durch den Einsatz vertrauenswürdiger Quellen, Überprüfung von Hashes)?

C. Netzwerk- und Systemsicherheit

· Netzwerksegmentierung: Ist das OT-Netzwerk logisch und/oder physisch vom IT-Netzwerk getrennt (z. B. durch Verwendung einer demilitarisierten Zone (DMZ) oder eines industriellen Firewalls)?

· Zonen- und Leitungsverteidigung (IEC 62443): Sind Sicherheitszonen und -leitungen gemäß den besten Praktiken in der industriellen Cyber-Sicherheit definiert und geschützt?

· Sichere Netzwerkgeräte: Sind die Netzwerkgeräte in der OT-Umgebung sicher konfiguriert (z. B. starke Passwörter, sichere Protokolle, unnötige Dienste deaktiviert)?

· Perimetersicherheit: Sind Firewalls und andere Perimeterschutzmechanismen richtig konfiguriert, um unautorisierte Verkehr zwischen Netzwerken und dem Internet zu beschränken?

· Intrusions-Schutz-/Erkennungssysteme (IDPS): Wurden IDPS-Lösungen wie Shieldworkz bereitgestellt, um bösartige Aktivitäten innerhalb des OT-Netzwerks zu überwachen (vorzugsweise passiv für empfindliche Systeme)?

· Malware-Schutz: Sind geeignete Anti-Malware-Lösungen dort eingesetzt, wo sie machbar und sicher auf OT-Endpunkten sind?

· Protokollierung und Überwachung: Ist eine umfassende Protokollierung auf kritischen OT-Geräten und -Systemen aktiviert, mit zentralisiertem Protokollmanagement und Überwachung auf verdächtige Aktivitäten?

· Sichere Fernzugriffe: Ist der Fernzugriff auf OT-Systeme streng kontrolliert, überwacht und mit starker Authentifizierung (z. B. MFA) und sicheren Protokollen (z. B. VPN) gesichert?

D. Zugriffskontrolle und Identitätsmanagement

· Identitäts- und Zugriffsmanagement (IAM): Ist ein robustes IAM-System sowohl für IT- als auch OT-Nutzer vorhanden?

· Rollenbasierte Zugriffskontrolle (RBAC): Basieren Zugriffserlaubnisse für OT-Systeme auf Rollen und dem Prinzip der minimalen Berechtigungen?

· Management privilegierter Zugriffe (PAM): Werden privilegierte Konten (z. B. Administrator, Root) sicher verwaltet, mit regelmäßiger Erneuerung von Anmeldeinformationen und Überwachung von Zugriffen?

· Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA): Ist MFA für alle Remotezugriffe auf OT-Systeme und für privilegierten Zugang vor Ort implementiert?

· Starke Passwörter: Ist eine starke Passwort-Richtlinie für alle OT-Konten durchgesetzt?

· Verwaltung von Benutzerkonten: Sind Prozesse zur Erstellung, Änderung und Deaktivierung von Benutzerkonten (einschließlich Drittanbieter) in OT-Systemen klar definiert und werden sie befolgt?

E. NIS2-fokussierte OT-Sicherheitsvorfallreaktion und -berichterstattung

· Vorfallreaktionsplan (OT-spezifisch): Ist ein detaillierter Vorfallreaktionsplan für OT-Cyber-Sicherheitsvorfälle entwickelt und regelmäßig getestet?

· Vorfallerkennung und -analyse: Sind Tools und Prozesse vorhanden, um OT-Vorfälle zeitnah zu erkennen und zu analysieren?

· Eindämmung und Beseitigung: Sind Verfahren definiert, um OT-Vorfälle sicher einzudämmen und zu beseitigen?

· Wiederherstellungsverfahren: Sind robuste Wiederherstellungsverfahren vorhanden, einschließlich Backups von OT-Konfigurationen und -Daten sowie validierte Wiederherstellungsprozesse?

· Meldungspflichten: Sind klare interne Verfahren zur Meldung "signifikanter Vorfälle" an das nationale CSIRT/die zuständige Behörde innerhalb der NIS2-Zeitvorgaben von 24/72 Stunden und einem Monat etabliert?

· Interner Kommunikationsplan: Gibt es einen Plan zur Kommunikation des Vorfallsstatus an interne Stakeholder, einschließlich Management und betroffene Abteilungen?

· Externer Kommunikationsplan: Gibt es einen Plan zur Kommunikation mit externen Stakeholdern (z. B. Kunden, Öffentlichkeit, Regulierungsbehörden), falls durch die Auswirkungen des Vorfalls erforderlich?

F. Versorgungskettensicherheit

· Lieferantenrisikobewertung: Haben Sie einen Prozess zur Bewertung der Cyber-Sicherheitsrisiken, die von Ihren direkten Lieferanten und Dienstleistern für OT-Komponenten und -Dienstleistungen ausgehen?

· Vertragliche Sicherheitsanforderungen: Haben Ihre Verträge mit Lieferanten spezifische Cyber-Sicherheitsklauseln und Anforderungen, die sich an NIS2 orientieren?

· Lieferantenüberwachung: Gibt es Prozesse zur kontinuierlichen Überwachung der Cybersicherheitslage und der Compliance kritischer Lieferanten?

· Sicherheitsbeschaffung: Sind Cyber-Sicherheitsüberlegungen in den Beschaffungsprozess aller neuen OT-Systeme und -Komponenten integriert?

G. Humanressourcen und Bewusstsein

· Cyber-Sicherheitsbewusstseinstraining: Wird allen Mitarbeitern ein obligatorisches, regelmäßiges Cyber-Sicherheitsbewusstseinstraining mit spezifischen Modulen für OT-Personal angeboten?

· OT SIMEX: Wurden Simulationsexperimente durchgeführt?

· Social-Engineering-Training: Beinhaltet das Training spezifische Module, um Social-Engineering-Angriffe (z. B. Phishing, Spear-Phishing) zu erkennen und dagegen zu widerstehen?

· Rollenspezifisches Training: Erhalten OT-Ingenieure und -Betreiber spezialisiertes Training zu sicheren Betriebspraktiken, Vorfallbearbeitung in OT und sicherer Konfiguration?

· Sicherheitskultur: Werden Anstrengungen unternommen, eine starke Sicherheitskultur in der gesamten Organisation zu fördern, von der Führungsebene bis zum Produktionsmitarbeiter?

H. Dokumentation und kontinuierliche Verbesserung

· Umfassende Dokumentation: Ist alle Cyber-Sicherheitsdokumentation (Richtlinien, Verfahren, Risikobewertungen, Vorfallsberichte, Schulungsunterlagen, architektonische Diagramme) aktuell und zugänglich?

· Interne Audits: Werden regelmäßige interne Audits durchgeführt, um die NIS2-Compliance innerhalb der OT zu bewerten?

· Externe Audits/Assessments: Sind Sie auf potenzielle externe Audits oder Assessments durch nationale Behörden vorbereitet?

· Erkenntnisse aus Vorfällen: Gibt es einen Prozess, um Vorfälle, Audits und Änderungen zu überprüfen, um "Erkenntnisse" abzuleiten und die Sicherheitslage kontinuierlich zu verbessern?

· Einbindung in Bedrohungsinformationen: Werden relevante Cyber-Bedrohungsinformationen aktiv konsumiert und in Ihr Risikomanagement und Sicherheitsoperationen für OT integriert?

· Kontinuierliche OT-Sicherheitsrisikobewertung: Bewerten Sie Risiken in regelmäßigen Abständen weiter, um sicherzustellen, dass Sicherheitsrisiken proaktiv verwaltet werden

Durch die Bearbeitung dieses Fahrplans und dieser Checkliste mit Sorgfalt können OT-Betreiber nicht nur NIS2-Compliance erreichen, sondern auch ihre allgemeine Cyber-Sicherheitsresilienz erheblich verbessern und ihre kritischen Abläufe vor der ständig wachsenden Anzahl von Cyber-Bedrohungen schützen. Die Frist für die Umsetzung in nationales Recht mag verstrichen sein, aber die eigentliche Durchsetzungs- und Compliance-Reise beginnt erst jetzt. Proaktive Einbindung ist jetzt entscheidend, um Ihre Abläufe zu schützen und erhebliche Strafen zu vermeiden.

Wenden Sie sich an das NIS2 Team von Shieldworkz, um mehr über NIS2-Compliance durch eine umfassende Risikoanalyse oder OT-Sicherheitslösungen und einem Sicherheitszentrum zu erfahren.

Erfahren Sie mehr über unsere OT-Sicherheitsdienstleistungen für OT-Betreiber.

 

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